Stillen und Arbeiten? Der Wiedereinstieg in den Beruf

Du willst wieder in deinem Beruf einsteigen aber trotzdem weiterstillen? Kein Problem! Denn stillen und arbeiten lassen sich in der Regel gut vereinen. Der Gesetzgeber räumt stillenden Müttern auch ein Recht auf Stillzeiten während der Arbeitszeit ein.

Besprich zunächst mit deinem Partner und deiner Familie inwieweit sie dich bei dem Wiedereinstieg unterstützen können. Außerdem solltest du mit deinem Arbeitgeber und deinen Kolleginnen und Kollegen klar kommunizieren, dass du weiterstillst und dein Recht auf Stillzeiten oder Abpumpen der Muttermilch am Arbeitsplatz klar einfordern. Ein vorzeitiges Abstillen wegen deines Wiedereinstiegs kann durch gute Planung und Kommunikation vermieden werden.

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wiedereinstieg?

Die Rückkehr in den Beruf fällt oft nicht leicht. Womöglich hast du das Gefühl, dein Baby zurückzulassen, musst aber auch wieder Geld verdienen oder hast den Wunsch, weiterhin in deinem Beruf zu arbeiten und deine Karriere weiter zu verfolgen. Vielleicht hast du auch aufgrund deines Arbeitgebers, den Mutterschutz- und Elternzeitgesetzen oder deiner finanziellen Situation keine Wahl, wann du wieder in deinen Beruf einsteigst. Es gibt viele Faktoren, die den Zeitpunkt deines Wiedereinstiegs beeinflussen können. Wann der Richtige ist, kannst nur du entscheiden.

Falls du in der glücklichen Situation bist, den Zeitpunkt frei bestimmen zu können, solltest du vor deiner Entscheidung die Vorteile und Nachteile gegeneinander abwägen und mit Freunden und Kollegen über ihre Erfahrungen sprechen.

Vorteile:

  • höheres Einkommen
  • berufliche Entwicklung
  • mentale Stimulation
  • soziale Kontakte

Nachteile:

  • nicht bei deinem Baby sein
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • komplizierte Logistik
  • evtl. zusätzliche körperliche und emotionale Anstrengung durch Stillen und Abpumpen auf der Arbeit

Vorbereitung auf den Wiedereinstieg

Der Wiedereinstieg in den Beruf erfordert Vorbereitung. Wie sieht es mit der Kinderbetreuung aus, während du arbeiten bist? Was musst du mit deinem Arbeitgeber klären? Und wie kannst du dich und dein Baby darauf vorbereiten, für mehrere Stunden getrennt zu sein?

Zunächst solltest du klären, wer dein Baby betreuen kann, während du arbeiten bist. Können Familienmitglieder die Betreuung übernehmen? Falls das nicht möglich ist, entscheide dich für eine Kinderbetreuungsperson oder -einrichtung, die deinen Bedürfnissen entspricht und deinem Baby gerne deine abgepumpte Milch gibt. Besprich im Voraus, ob es auch möglich ist, dass du stillst, wenn du dein Baby hinbringst und abholst und wie sie die Muttermilch aufbewahren.

Um deinem Baby den Übergang leichter zu machen, solltest du den Betreuungspersonen auch erklären, wie dein Baby die Muttermilch am liebsten trinkt und immer für genügend Vorrat sorgen.

Natürlich musst du auch mit deinem Arbeitgeber über deinen Wiedereinstieg sprechen, und das, sobald du weißt, dass und wann du wieder einsteigen möchtest. Kläre mit ihm ab, wie viele Stunden du arbeiten möchtest, wie du dir deine Rückkehr vorstellen könntest und wie er dich dabei unterstützen kann. Möchtest du lieber länger pro Tag, aber dafür weniger Tage arbeiten? Außerdem solltest du deinem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen, dass du weiterstillen und auf der Arbeit Milch abpumpen möchtest, damit ihr gemeinsam besprechen könnt, welche Unterstützung du dafür erhalten kannst. Erkläre, wie häufig du abpumpen musst, wie lange und wo.

Stelle deine Bedürfnisse klar und mach deutlich, dass sich diese mit dem Alter des Kindes ändern.

Die ersten Monate werden du und dein Baby viel Zeit miteinander verbringen. Dein Wiedereinstieg in den Beruf bedeutet daher eine Umstellung sowohl für dich als auch für dein Baby. Denn es wird mehr Zeiten geben, in denen ihr für mehrere Stunden getrennt seid und du deinen kleinen Schatz nicht stillen kannst.

Folgende Punkte solltest du daher vor dem Wiedereinstieg beachten:

  • Finde für dich die richtige Pumpe (Milchpumpenübersicht).
  • Fang etwa 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an, ein- bis zweimal täglich Milch abzupumpen um dich mit dem Abpumpen vertraut zu machen (Richtiges Abpumpen) und um einen Vorrat anzulegen (dazu die Milch in kleinen Mengen einfrieren). (Haltbarkeit Muttermilch)
  • Übe mit deinem Baby und der Betreuungsperson das Füttern vor deiner Rückkehr in den Beruf damit es sich daran gewöhnt von einer anderen Person gefüttert zu werden. Möglicherweise ist dein Baby eher bereit sich von einer anderen Person füttern zu lassen, weil es von seiner Mutter die Brust erwartet. Unsere Fütterungshilfe kann dabei gute Unterstützung bieten.
  • Stelle sicher, dass du alles zum Abpumpen, Auffangen, Aufbewahren und Transportieren deiner Muttermilch hast was zu brauchst (z. B. Pumpe, Milchflaschen oder -aufbewahrungsbeutel, Kühltasche, Stilleinlagen).
  • Wenn du auf der Arbeit Milch abpumpst, halte die abgepumpte Muttermilch gekühlt und nutze für den Transport von der Arbeit nach Hause eine Kühltasche.
  • Ziehe stillfreundliche Kleider an, die einen einfachen Zugang zu deinen Brüsten ermöglichen und nimm ein Ersatzoberteil mit, falls Muttermilch ausläuft. (Milchauffangschalen)

Vielleicht hast du auch die Möglichkeit, zum Stillen nach Hause oder in die Kinderbetreuung zu fahren oder jemand kann dir dein Baby zum Stillen zu deiner Arbeitsstelle bringen. Auch Homeoffice kann die Vereinbarkeit von Stillen und Berufstätigkeit erleichtern.

Das Recht auf Stillzeiten

Das zum Januar 2018 in Kraft getretene Mutterschutzgesetz regelt unter anderem den Schutz des Stillens während der Erwerbstätigkeit. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis. Dazu zählen auch eine befristete oder geringfügige Beschäftigung sowie Teilzeit und Probezeit. Bundesfreiwilligendienste, Studentinnen und Schülerinnen werden ebenfalls berücksichtigt. Eine Ausnahme kann allerdings sein, wenn die tägliche Arbeitszeit nur sehr wenige Stunden beträgt.

Der Gesetzgeber räumt stillenden Frauen in den ersten 12 Monaten nach der Entbindung das Recht auf Stillzeiten während der Arbeitszeit ein. Dein Arbeitgeber muss dich auf dein Verlangen für die zum Stillen erforderliche Zeit freistellen. Du hast Anspruch auf täglich mindestens eine Stunde oder zwei mal eine halbe Stunde Stillzeit bzw. Zeit um Milch abzupumpen.

Wenn deine zusammenhängende Arbeitszeit mehr als acht Stunden beträgt, kannst du zweimal eine Stillzeit von 45 Minuten verlangen. Gibt es in der Nähe deiner Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit kannst du statt zwei mal 45 Minuten eine Stillzeit von 90 Minuten verlangen. Laut dem Gesetzgeber gilt die Arbeitszeit als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.

Achtung: Du musst die Stillpause verlangen!

Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir die Stillpause von sich aus anzubieten, sondern muss sie dir nur auf Verlangen gewähren. Stimme dich dazu mit deinem Arbeitgeber ab wann, wie oft und wie lange du Stillpausen brauchst. Du darfst nicht eigenmächtig der Arbeit fern bleiben. Das kann zu Uneinigkeiten oder einem Streit führen.

Dein Arbeitgeber muss dir die zum Stillen erforderliche Zeit zur Verfügung stellen. Solltest du mehr als die gesetzlich vorgesehene Mindeststillzeit benötigen bist du jedoch in der Bringschuld und musst das durch eine ärztliche Bescheinigung oder ein Attest nachweisen.

Wenn du zum Stillen nach Hause fährst und der Weg einen großen Zeitaufwand erfordert, kann die Wegzeit unter Umständen nicht als Stillzeit angerechnet werden. Hier solltest du, wenn möglich, jemanden bitten, dir dein Kind zum Stillen zur Arbeit zu bringen. Außerdem könntest du in diesem Fall von deinem Arbeitgeber auch einen späteren Arbeitsbeginn und einen früheren Feierabend zum Stillen verlangen.

Die Stillzeiten dürfen für dich als Arbeitnehmerin keine Nachteile auf Pausen- und Arbeitszeiten oder deinen Verdienst haben. Das heißt, dass die Stillzeiten nicht auf deine im Arbeitsschutzgesetz vorgesehenen Ruhepausen angerechnet werden dürfen. Die Stillzeit steht dir zusätzlich zu deinen gesetzlichen Ruhepausen zu. Außerdem sind Stillpausen Freistellungszeiten, die weder vor- noch nachzuarbeiten sind. Sie gelten als Arbeitszeit und dürfen auch keine Auswirkung auf dein Gehalt haben. (§ 23 MuSchG)

Der Anspruch auf Stillzeit endet mit dem Abstillen oder spätestens 12 Monate nach der Entbindung. Du musst deinem Arbeitgeber also auch mitteilen, wenn du vor Ablauf der 12 Monate abgestillt hast.

Vorteile des Weiterstillens nach der Rückkehr in den Beruf

 

Stillen hat viele Vorteile, sowohl für dich als Mutter als auch für dein Baby. Deine Rückkehr in den Beruf ist kein Grund auf diese Vorteile zu verzichten. Denn auch wenn du dein Baby nicht mehr immer stillen kannst, kann es doch von deiner Muttermilch profitieren. Wenn du dein Baby dann in eurer gemeinsamen Zeit stillst, kann das eure wichtige Mutter-Kind-Bindung erhalten.

Das Stillen in deiner arbeitsfreien Zeit kann dir und deinem Baby auch den Übergang in den "neuen Alltag" erleichtern. Und es ist eine schöne Möglichkeit für euch, nach einem langen Tag wieder zueinanderzufinden. Du kannst dein Baby dann anlegen, wenn du von der Arbeit kommst, aber auch wenn du morgens in die Arbeit gehst. So kannst du auch die Zeit verkürzen, in der du nicht stillst.

Wenn du deine Milch abpumpst und eure Betreuungsperson deinem Baby deine Muttermilch gibt, nimmt es weiterhin die gesundheitsfördernden und schützenden Nährstoffe des Powerdrinks "Muttermilch" auf. Studien zeigen, dass Mütter die Stillen seltener ausfallen, weil ihre Babys nicht so häufig krank werden. Und es gibt noch einen weiteren Vorteil des Weiterstillens nach der Rückkehr in den Beruf: Stillen spart Kosten und Zeit. Durch das Stillen und Abpumpen könnt ihr als Eltern euch die Kosten für die industrielle Säuglingsnahrung sparen. Berechnungen zufolge können dadurch in den ersten 6 Monaten bis zu 400 Euro gespart werden. Bis zur Entwöhnung des Kindes von der Flasche mindestens das Doppelte, denn für Säuglingsnahrung, Fläschchen und Sauger werden 120 Euro pro Monat, also 700 Euro für die ersten 6 Monate gezahlt. Ein Abpumpset dagegen kostet max. 300 Euro.

Außerdem spart Stillen Zeit. Zwar dauert das Abpumpen der Muttermilch länger als das normale Stillen, aber mit einem Doppelpumpset brauchst du als Mutter nur 1-3 mal 15 Minuten abpumpen, um dein Kind während deiner Abwesenheit optimal zu versorgen.

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