Die U-Untersuchungen: Alle Informationen für Mütter und Väter

 

Die frühzeitige Untersuchung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern ist entscheidend für deren gesunde Entwicklung. Darum hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bereits 1971 bundesweit eine Folge von Frühuntersuchungen eingeführt: die sogenannten U-Untersuchungen. Seither werden Kinder von ihrer Geburt bis zum sechsten Lebensjahr mit den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 begleitet. Ziel der Früherkennungsuntersuchungen ist das rechtzeitige Erkennen von Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsdefiziten. Eltern erhalten während der Vorsorgetermine wertvolle Informationen zu Krankheiten, Impfungen und der Entwicklung ihrer Kinder.

Werden die angegebenen Zeitspannen eingehalten, ist die Teilnahme an den U-Untersuchungen kostenlos. Falls die Termine zu spät wahrgenommen werden, kann die Kostenübernahme der Krankenkasse entfallen. Ist eine Verspätung absehbar, sollte die Krankenkasse im Vorfeld informiert werden.

Alle durchgeführten Untersuchungen und Ergebnisse werden im Kinderuntersuchungsheft, häufig auch Gelbes Heft genannt, festgehalten.

Das gelbe Vorsorgeheft

Wofür ist das Vorsorgeheft notwendig?

Ärzte, Hebammen oder auch Entbindungspfleger dokumentieren darin die durchgeführten Untersuchungen und Ergebnisse aller U-Untersuchungen. Eltern finden darin außerdem einen Überblick aller Früherkennungsuntersuchungen, Informationen zum zeitlichen Ablauf und den altersentsprechenden Untersuchungsinhalten. Das Gelbe Heft ist ein wertvoller Begleiter während der ersten Lebensjahre.

Woher bekommen Mütter und Väter das Gelbe Heft?

In der Regel erhalten die Eltern das Gelbe Heft kurz nach der Geburt in der Klinik. Bei Hausgeburten oder der Entbindung in einem Geburtshaus wird das Vorsorgeheft durch die betreuende Hebamme oder Entbindungspfleger überreicht.

Wozu dient die abtrennbare Teilnahmekarte?

Immer wieder ist es nötig, die regelmäßige Teilnahme an den U-Untersuchungen nachzuweisen. Insbesondere im Kontakt mit Jugendämtern und Behörden, aber auch Kindertagesstätten oder Schulen. Auf der Teilnahmekarte werden alle durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert. So können Eltern durch Vorlage der Teilnahmekarte die geforderte ärztliche Beratung (und auch den vollständigen, altersgemäßen Impfschutz) nachweisen.

Was ist zu tun, wenn das Gelbe Heft oder die Teilnahmekarte verloren gehen?

Bei aller Sorgsamkeit kann es dennoch einmal passieren: Das Vorsorgeheft oder auch die Teilnahmekarte gehen verloren oder kaputt. Das ist nicht weiter schlimm, denn Eltern können bei ihrer Geburtsklinik, Hebamme oder dem betreuenden Arzt ein neues Gelbes Heft erhalten.

Wer darf Einsicht in das Vorsorgeheft verlangen?

Alle Informationen im Gelben Heft sind vertraulich. Keine Institution wird und darf Einsicht in das Heft verlangen. Die Eltern entscheiden selbst, ob sie Einblick gewähren wollen. Für alle notwendigen Nachweise ist die Teilnahmekarte ausreichend.

Mit Sicherheit gut entwickelt, dank Vorsorge­untersuchungen

Die U-Untersuchungen: U1 - U9

Übersicht der Termine / Zeitpunkte

Einige schwerwiegende Erkrankungen lassen sich nur innerhalb bestimmter Zeiträume rechtzeitig erkennen und auch behandeln. Daher ist es wichtig, die angedachten Altersspannen für die U-Untersuchungen einzuhalten. Die Intervalle sind außerdem so gewählt, dass behandelnde Ärzte die einzelnen Entwicklungsschritte beurteilen können. Eltern sollten die Termine daher möglichst frühzeitig mit der ärztlichen Praxis abstimmen.

U1 - nach der Geburt
Die erste Vorsorgeuntersuchung wird direkt nach der Geburt durchgeführt. Es werden alle lebenswichtigen Funktionen des Neugeborenen überprüft.

U2 - 3. - 10. Lebenstag
Schon kurze Zeit später, häufig noch in der Klinik, findet die zweite U-Untersuchung statt. Die U2 ist die erste ärztliche Untersuchung. Der Säugling wird rundherum genauestens untersucht. Dazu gehören auch eine freiwillige Blutuntersuchung und das Hörscreening.

U3 - 4. bis 5. Lebenswoche
Für viele Eltern und Kinder die erste Untersuchung beim Kinderarzt. Der Arzt prüft unter anderem den körperlichen Entwicklungsstand (Bauchlage, Greifreflex, Blick) und führt eine Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke durch.

U4 - 3. bis 4. Lebensmonat
Im Zentrum der vierten Vorsorgeuntersuchung steht die geistige und körperliche Entwicklung des Babys. Dazu gehören die Mobilität, Erkennung von Lauten, aber auch etwaige Schwierigkeiten beim Schlafen, Trinken oder mit der Verdauung. Außerdem stehen die ersten Impfungen an.

U5 - 6. bis 7. Lebensmonat
Das Baby wird beweglicher und führt aktive Handlungen (gezieltes Greifen) aus. Neben der motorischen Entwicklung wird auch das Sehvermögen überprüft und die Sprachentwicklung thematisiert.

U6 - 10. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)
Neben der körperlichen Entwicklung werden in der sechsten U-Untersuchung Punkte wie Unfallverhütung, Mundhygiene, zahnärztliche Frühuntersuchungen und Rachitis-Prophylaxe besprochen.

U7 - 21. bis 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)
Der Arzt prüft unter anderem das Sprachverständnis, die Augen zur Erkennung von Sehstörungen, Karies-Prophylaxe und berät zu den anstehenden Impfungen.

U7a - 34. bis 36. Lebensmonat (ca. 3 Jahre)
Ähnlich wie bereits bei der U7 werden Sprache, Sehvermögen, Mobilität und Kontakt zwischen Eltern und Kind beurteilt. Zudem wird zu den vorgesehenen Impfungen beraten.

U8 - 46. bis 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)
Abseits der körperlichen Entwicklung stellt der Arzt Fragen zum sozialen Verhalten (beim Spiel, mit anderen Kindern oder auch Erwachsenen) und berät zum Medienverhalten, Unfallverhütung und der Sprachentwicklung.

U9 - 60. bis 64. Lebensmonat (ca. 5 Jahre)
Die letzte U-Untersuchung: Mittlerweile wird das Kind immer eigenständiger, entwickelt Interessen und erweitert seinen Bewegungsdrang weiter. Der Arzt berät zu empfohlenen Schutzimpfungen, führt einen Sehtest durch und prüft Beweglichkeit und Geschick des Kindes.

Auf einen Blick: Alle wichtigen Fragen zur U-Untersuchung

Gerade beim ersten Kind sind viele Eltern noch etwas unsicher: Wie laufen die U-Untersuchungen ab, was muss vorbereitet werden, fallen Kosten an und wer übernimmt diese? Wir liefern Ihnen die Antworten auf all diese Fragen.

Sind die U-Untersuchungen Pflicht?

Für Kinder in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die U1 - U9 Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend. Bei der Anmeldung für Kindertagesstätten und Schulen muss ein Nachweis über die Durchführung erbracht werden. Versäumen Eltern die Untersuchungen, erhalten Sie eine Mahnung.

In allen anderen Bundesländern sind die U-Untersuchungen nicht verpflichtend. Dennoch sollten alle Eltern sie termingerecht wahrnehmen. Wird das Kind nicht innerhalb der Frist vorgestellt, erhalten die Eltern ein Erinnerungsschreiben. Im nächsten Schritt wird das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt.

Wer übernimmt die Kosten für die U-Untersuchungen?

Für gesetzlich versicherte Kinder sind die U-Untersuchungen kostenlos. Solange sie fristgerecht durchgeführt werden. Werden die Termine versäumt, kann die Kostenübernahme durch die Krankenkassen entfallen. Auch für privat versicherte Kinder werden die Kosten meistens übernommen. Im besten Fall wird die Kostenübernahme bereits innerhalb der Schwangerschaft abgeklärt.

Was, wenn ein Termin vergessen wurde?

Wird eine U-Untersuchung verpasst, werden die Eltern schriftlich erinnert. Dann sollte innerhalb von 4 Wochen ein Termin beim Kinderarzt vereinbart werden, um die Untersuchung nachzuholen. Sollte innerhalb dieser Frist kein Termin stattfinden, wird das Gesundheitsamt informiert und nimmt schriftlichen Kontakt mit den Eltern auf. Es erfolgt ein Fristsetzung, ansonsten wird ein angekündigter Hausbesuch stattfinden.

Welche Unterlagen werden für benötigt?

Das Gelbe Heft sollte zu jeder Vorsorgeuntersuchung mitgebracht werden. Außerdem auch die Versicherungskarte und der Impfausweis. Im Gelben Heft finden sich alle Informationen zum Inhalt der jeweiligen Untersuchung. Spezifische Fragen dazu können im Vorfeld vorbereitet werden.

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